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News-Kategorie: Technik Blog

Wohnraum­verkabelung: Vom Glasfaser­anschluss bis zur RJ45-Dose – ein Praxisleitfaden für Planung und Installation

Heddesheim,
22. Juni 2026
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Wohnraum­verkabelung: Vom Glasfaser­anschluss bis zur RJ45-Dose – ein Praxisleitfaden für Planung und Installation

Moderne Glasfaseranschlüsse ermöglichen im Wohnbereich heute Übertragungsraten, die früher ausschließlich Gewerbeimmobilien vorbehalten waren. Mit dem flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur steigt der Bedarf an normgerechten, zukunftssicheren und ästhetisch ansprechenden Installationslösungen innerhalb von Wohngebäuden.

Dieser Report beschreibt, wie eine Hausverkabelung ausgehend vom Glasfaser-Hausübergabepunkt (Netzebene 4) bis zur Erschließung der einzelnen Wohnräume (Netzebene 5) aufgebaut wird, welche Anschlusskomponenten einzusetzen sind und welche Anforderungen an Qualität, Installation und Zukunftssicherheit zu berücksichtigen sind. Er dient Installateuren, Planern und Bauherren als praxisnahe Orientierungshilfe.

1. Grundstruktur der Netzwerkverkabelung in Wohnbereichen und Übersicht der verschiedenen Netzebenen

Eine normgerechte Datenverkabelung in Wohngebäuden gliedert sich in zwei Abschnitte, die funktional klar voneinander getrennt sind. Struktur und Anforderungen sind in der DIN 18015-1 beschrieben. Sie ist die zentrale Norm für die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden und definiert Mindestanforderungen für eine zukunftssichere Elektroinstallation, einschließlich Multimedia-Anwendungen.

Abbildung 1.: Netzwerkverkabelung im Wohngebäude (schematisch)

Netzebene 4 – Vom Hausübergabepunkt zum Multimediaverteiler

Die Netzebene 4 umfasst die Glasfaserstrecke vom Glasfaser-Hausübergabepunkt (HÜP) bis zum zentralen Multimediaverteiler im Gebäude bzw. in der Wohnung. Am HÜP endet das Glasfasernetz des Netzbetreibers – dort beginnt die gebäudeinterne Infrastruktur. Das Glasfaserkabel vom HÜP zur Anschlussdose im Multimediaverteiler wird in der Regel in Metallkabelkanälen im Treppenhaus oder über Leerrohre verlegt, die im Multimediaverteiler enden. In Einfamilienhäusern kann diese Verbindung entfallen, da der Multimediaverteiler häufig direkt neben dem HÜP des Glasfasernetzes im Keller platziert wird.

Netzebene 5 – Vom Multimediaverteiler bis in den Wohnbereich

Die Netzebene 5 umfasst die Strecke vom Multimediaverteiler bis zu den RJ45-Anschlussdosen in den einzelnen Wohnräumen. Im Multimediaverteiler wird das ankommende Glasfasersignal über einen Router (z. B. FRITZ!Box Fiber) in ein elektrisches Datensignal umgewandelt und von dort über Kupfer-Verlegekabel sternförmig zu den RJ45-Anschlussdosen in den Zimmern geführt.

Wichtig für die Planung: Zukunftssicherheit der Verkabelung

Die passive Verkabelungsinfrastruktur (Kabel, Dosen, Verteiler) wird typischerweise 15 bis 20 Jahre und länger betrieben. Eine einmal installierte Verkabelung sollte daher auf künftige Bandbreitenanforderungen ausgelegt sein. CobiNet empfiehlt Kupferkabel der Kategorie 7A (AWG 22) und Anschlusstechnik der Kategorie 6A als zukunftssichere Grundlage für die Netzebene 5.

Normgerechte Verlegung von Glasfaserleitungen in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern führen die Glasfaserleitungen vom Glasfaser-Hausübergabepunkt (HÜP) im Keller überwiegend durch das Treppenhaus zu den einzelnen Wohneinheiten – sofern keine dedizierten Leerrohre zu den Multimediaverteilern der Wohneinheiten vorhanden sind. Letzteres ist bei Neubauten der Regelfall: Die DIN 18015-4, die 2014 in Kraft trat, schreibt für neue Wohngebäude einen unterputz installierten Multimediaverteiler mit zugehöriger Leerrohrzuführung vor.

Im Gebäudebestand vor 2014 hingegen fehlen diese Schächte und Leerrohre überwiegend. In diesen Fällen verläuft der Leitungsweg meistens durch das Treppenhaus, das bauordnungsrechtlich als notwendiger Treppenraum und damit als primärer vertikaler Rettungsweg des Gebäudes definiert ist. Für Planer und Installateure ergeben sich hieraus besondere brandschutztechnische Anforderungen, die in mehreren Normen und Richtlinien festgelegt sind und bei der Ausführung unbedingt zu beachten sind.

Für die Verlegung von Glasfaserleitungen in Mehrfamilienhäusern sind folgende Normen, Richtlinien und Regelwerke maßgeblich:

RegelwerkGeltungsbereich / Relevanz
DIN 18015-1:2020-05Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden; legt die Anforderungen an Kommunikationsverteiler und Leitungswege in Wohngebäuden fest.
DIN EN 50173-4 (VDE 0800-173-4)Anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung in Wohngebäuden; definiert Struktur, Topologie und Anforderungen an NE4 und NE5.
DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2)Installation von Kommunikationsverkabelung in Gebäuden; regelt Leitungsführung, Kabelwege, Trennabstände und brandschutztechnische Anforderungen.
MLAR (Fassung 2016/2020)Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie; definiert bundeseinheitlich die Brandschutzanforderungen an Leitungsanlagen in Rettungswegen und Treppenhäusern.
DIN EN 13501-1Klassifizierung von Bauprodukten hinsichtlich des Brandverhaltens; definiert die Baustoffklassen A1, A2, B, C, D, E und F.
VDE 0800-730:2026-02Neue VDE-Leitlinie zu Materialanforderungen für FttH-Glasfaser-Gebäudenetze; klärt erstmals praxisgerecht die brandschutzrechtliche Einordnung von Glasfaserleitungen.
Tabelle 1: Maßgebliche Normen und Regelwerke für die Glasfaserverlegung in Mehrfamilienhäusern

1.1 Die VDE-Leitlinie 0800-730:2026-02 – ein Wendepunkt für die Glasfaserinstallation in Gebäuden

Im Februar 2026 veröffentlichte der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) die VDE-Leitlinie 0800-730:2026-02 „Leitlinien und Qualifizierungsmuster Breitband – Teil 730: Leitlinie zu Materialanforderungen für FttH-Glasfaser-Gebäudenetze“. Diese Leitlinie setzt erstmals einen verbindlichen technischen Rahmen speziell für die Installation von Glasfasernetzen im Gebäudeinneren.

Ein zentraler Inhalt der VDE 0800-730:2026-02 ist die korrekte brandschutztechnische Einordnung von Glasfaserleitungen: Glasfaserkabel besitzen keine intrinsische Brandgefahr. Sie leiten weder elektrischen Strom noch enthalten sie unter normalen Betriebsbedingungen selbst entzündliche Substanzen. Diese Eigenschaft unterscheidet Glasfaserleitungen grundlegend von elektrischen Kabeln.

Bis zur Einführung dieser Leitlinie wurden Glasfaserleitungen in der MLAR und in der Praxis wie elektrische Leitungen behandelt, also unter der Annahme einer vom Kabel selbst ausgehenden Brandgefahr. Das führte zu unverhältnismäßig hohen Anforderungen: Eine Verlegung im Treppenhaus war häufig nur in teuren Brandschutzkanälen mit Feuerwiderstandsklasse oder über Steigschächte möglich. Die VDE 0800-730:2026-02 korrigiert diese Einordnung und schafft damit eine technisch korrekte Grundlage für einen wirtschaftlicheren und gleichzeitig sicheren Glasfaserausbau in Gebäuden.

VDE 0800-730:2026-02 – Was ändert sich in der Praxis?

Glasfaserleitungen müssen in Fluchtwegen und Treppenhäusern in nichtbrennbaren Kabelkanälen verlegt werden – ohne zusätzliche Brandschutzummantelung. Eine offene Montage, z. B. mit selbstklebenden Fasern, ist ebenfalls im geringen Umfang zulässig. Teure Brandschutzkanäle mit F-30- oder F-90-Klassifizierung sind für die Verlegung von Glasfaserleitungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Die Ergebnisse der Leitlinie fließen aktuell in die laufende Überarbeitung der MLAR ein, die diese Einordnung dann rechtlich verbindlich festschreiben wird.

1.2 Anforderungen der MLAR an Leitungsanlagen in Treppenhäusern

Unabhängig von der neuen VDE-Leitlinie gelten für alle Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen weiterhin die Anforderungen der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, Fassung 2024). Die MLAR ist in allen Bundesländern durch die jeweiligen Leitungsanlagenrichtlinien (LAR) bauordnungsrechtlich verbindlich eingeführt. Sie verfolgt drei voneinander unabhängige Schutzziele:

  • Verhinderung der Brandausbreitung durch Leitungsanlagen über Brandabschnittsgrenzen hinweg
  • Sicherung der Nutzbarkeit von Rettungswegen im Brandfall über ausreichend lange Zeit
  • Funktionserhalt sicherheitsrelevanter elektrischer Leitungsanlagen im Brandfall

Für die Glasfaserverlegung im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses sind insbesondere Abschnitt 3 (Leitungsanlagen in Rettungswegen) und Abschnitt 3.5 (Installationsschächte und -kanäle) der MLAR relevant. Die MLAR schreibt vor, dass Installationskanäle und Installationsschächte in Rettungswegen ausschließlich aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen bestehen dürfen – entsprechend der Baustoffklasse A1 oder A2 gemäß DIN EN 13501-1. Auch die Befestigungsmittel müssen nichtbrennbar ausgeführt werden.

Diese Anforderung lässt sich eindeutig ableiten: In notwendigen Treppenräumen darf durch die verwendeten Installationsmaterialien keine zusätzliche Brandlast in den Rettungsweg eingebracht werden. Kunststoff-Kabelkanäle – auch solche aus halogenfreiem oder schwer entflammbarem Material – gehören nach DIN EN 13501-1 den Baustoffklassen B bis F an und erfüllen diese Anforderung grundsätzlich nicht. Sie sind für die Verlegung in Treppenhäusern als Fluchtweg daher nicht geeignet.

Kernaussage der MLAR für Treppenhäuser

Installationskanäle in notwendigen Treppenräumen und Rettungswegen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN EN 13501-1) bestehen. Kunststoff-Kabelkanäle jeder Art sind in diesen Bereichen nicht zulässig.

1.3 Typische Verlegewege in Mehrfamilienhäusern

In der Praxis bieten sich für die vertikale Leitungsführung in Mehrfamilienhäusern mehrere Wege, die sich hinsichtlich Aufwand, Brandschutzanforderungen und Eignung für Bestands- oder Neubauten unterscheiden:

  • Vorhandene Installationsschächte: Der bauordnungsrechtlich ideale Verlegeweg. Sofern im Gebäude Installationsschächte vorhanden sind, sollten Glasfaserleitungen bevorzugt durch diese geführt werden. Leitungsdurchbrüche durch Geschossdecken und Schachtwände sind mit zugelassenen Abschottungssystemen gemäß DIN EN 1366-3 zu verschließen, um den Feuerwiderstand der Bauteile zu erhalten.
  • Stillgelegte Kaminschächte: In Bestandsgebäuden bieten nicht mehr genutzte Kaminschächte oft einen geeigneten Leitungsweg. Ihre Eignung ist im Einzelfall durch den Brandschutzplaner zu prüfen.
  • Aufputzverlegung im Treppenhaus in nichtbrennbaren Metallkabelkanälen: Der in Bestandsgebäuden ohne geeignete Schächte am häufigsten eingesetzte Weg. Gemäß MLAR und VDE 0800-730:2026-02 ist die Verlegung in Metallkabelkanälen (Baustoffklasse A1/A2) in Treppenhäusern zulässig. Der Kanal schützt die Glasfaserleitung mechanisch und bringt keine zusätzliche Brandlast in den Rettungsweg.
  • Außenverlegung: In bestimmten Gebäudesituationen, insbesondere bei rückwärtigen Balkons oder Laubengängen, kann die Glasfaserleitung an der Außenwand des Gebäudes geführt werden. Diese Variante entbindet vollständig von den Anforderungen an Rettungswege.

1.4 Leitungsführung vom Treppenhaus in die Wohneinheit

An der Übergabe vom Treppenhaus in die Wohneinheit endet der Bereich des notwendigen Rettungswegs. Ab diesem Punkt – in der Regel an der Wohnungseingangstür – gelten die weniger restriktiven Anforderungen für gebäudeinterne Leitungswege in Nutzungseinheiten. Der Übergang ist sauber auszuführen: Wanddurchbrüche durch brandabschnittbildende Wände sind mit zugelassenen Kabelabschottungen gemäß DIN EN 1366-3 zu verschließen, um den Feuerwiderstand der Wohnungstrennwand zu erhalten.

Innerhalb der Wohnung können CobiNet Kabelkanäle aus Metall eingesetzt werden (siehe Abschnitt 1.5) – etwa für die Strecke vom Wohnungseingang zum Multimediaverteiler.

1.5 CobiNet Kabelkanäle aus Metall – die normgerechte Lösung für Treppenhäuser

Für die Aufputzverlegung von Glasfaserleitungen im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses bietet CobiNet ein vollständiges System aus pulverbeschichtetem und verzinktem Stahl an. Dieses System ist die konsequente Umsetzung der normativen Anforderungen aus MLAR und VDE 0800-730:2026-02 in ein praxistaugliches Installationsprodukt.

Warum Metall und nicht Kunststoff?

Der entscheidende Vorteil von Metall-Kabelkanälen gegenüber Kunststoff-Ausführungen liegt in ihrem Brandverhalten: Stahlkanäle sind nichtbrennbar und gehören der Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 an. Sie entwickeln im Brandfall weder Flammen noch Rauch und bringen keine zusätzliche Brandlast in den Rettungsweg. Damit erfüllen sie exakt die Anforderung der MLAR, wonach Installationskanäle in notwendigen Treppenräumen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen.

EigenschaftMetall-Kabelkanal (A1)Kunststoff-Kabelkanal
Baustoffklasse (DIN EN 13501-1)A1 – nichtbrennbarB bis E – brennbar
Brandlast im Rettungswegkeinevorhanden
Rauchentwicklung im Brandfallkeineje nach Material erheblich
Zulässigkeit im Treppenhaus (MLAR)janein
Mechanischer Schutz des Kabelssehr hochmittel
Elektromagnetische Abschirmungvorhandennicht vorhanden
Alterungsbeständigkeitsehr hochmittel
Tabelle 2: Vergleich Metall-Kabelkanal vs. Kunststoff-Kabelkanal

1.6 CobiNet Kabelkanäle aus Metall – das System im Überblick

Das CobiNet Metall-Kabelkanal-System ist als vollständiges System konzipiert und enthält alle Komponenten, die für eine saubere, normgerechte und ästhetisch ansprechende Leitungsführung im Treppenhaus erforderlich sind:

  • Kabelkanal-Profile: Pulverbeschichtete Stahlprofile in verschiedenen Breiten (z. B. 26 × 30 mm, 16 × 16 mm) in Standardlänge von 2 m. Die Pulverbeschichtung in RAL 9016 (verkehrsweiß) ermöglicht eine unauffällige Integration in das Erscheinungsbild des Treppenhauses.
  • Schnittkaschierungen/Verbinder und 90°-Kanalverbinder zur optimalen Kaschierung von Schnittkanten
  • Kanalerweiterungen zur optischen Abdeckung von Bohrungen, wenn diese nicht in einer Linie des Kabelkanals liegen
  • Endstücke, schnittkaschierend zum Verschließen der Kabelkanäle z. B. am Wanddurchbruch

Abbildung 2: Komponenten des CobiNet Verlegesystems

1.7 Abschließende Planungsempfehlungen für Mehrfamilienhäuser

  • Leitungswege frühzeitig abstimmen: Der konkrete Verlegeweg im Treppenhaus ist vorab mit dem Gebäudeeigentümer, der Hausverwaltung und – sofern relevant – dem Brandschutzbeauftragten abzustimmen und schriftlich festzuhalten.
  • Vorhandene Schächte bevorzugen: Sofern Installationsschächte vorhanden sind, bieten sie den brandschutztechnisch optimalen Verlegeweg und vermeiden aufwändige Aufputzinstallationen im Treppenhaus.
  • Ausschließlich Metall-Kabelkanäle im Treppenhaus: Für alle Aufputzverlegungen im Treppenhaus sind Metall-Kabelkanäle der Baustoffklasse A1 zu verwenden. Der Einsatz von Kunststoff-Kabelkanälen ist in Rettungswegen nicht normkonform.
  • Brandabschnitte sorgfältig schotten: Jede Durchdringung einer Geschossdecke oder brandabschnittbildenden Wand ist mit einem zugelassenen Abschottungssystem gemäß DIN EN 1366-3 dauerhaft zu verschließen und zu dokumentieren.
  • Biegeradien einhalten: Die für das Glasfaserkabel geltenden minimalen Biegeradien sind in allen Kabelkanälen und an allen Umlenkpunkten einzuhalten. Die Formbauteile des CobiNet Kabelkanal-Systems sind so dimensioniert, dass Biegeradien bei sachgemäßer Montage nicht unterschritten werden.

2. Der Installationsablauf Schritt für Schritt

Schritt 1: Glasfaser-Hausanschlusspunkt (HÜP) – Netzebene 4

Der Glasfaser-Hausanschlusspunkt bildet den Abschlusspunkt des Glasfasernetzes des Netzbetreibers und damit den Beginn der gebäudeseitigen Installation. Das hier montierte Anschlussgehäuse bildet die Schnittstelle zwischen dem Netz des Anbieters und der gebäudeinternen Infrastruktur. Die folgenden Arbeitsschritte werden in der Regel durch den Netzbetreiber ausgeführt:

  • Wanddurchbruch für das Glasfaserkabel oder das Leerrohr zum Einblasen der Glasfaser
  • Montage des Spleißgehäuses (z. B. CobiNet Typ OD 06, OD12, OD24, FDC20, FDC30) im Keller oder Technikraum
  • Einführen oder Einblasen des Glasfaserkabels und Verbindung mit der Kupplung im Übergabegehäuse durch Verspleißen
  • Absicherung des Übergabegehäuses gegen unbefugten Zugriff durch optionalen Profilhalbzylinder oder Verplombung

Hausanschlussgehäuse OD 06
für bis zu 12 Glasfasern

Anschlussgehäuse FDC30
für größere Wohneinheiten mit bis zu 373 Glasfasern


Schritt 2: Glasfaserkabel verlegen – z. B. mit CobiNet Rollerbox FttH-Anschlussset

Für die Verlegung des Glasfaserkabels vom HÜP bis zur Glasfaser-Anschlussdose im Multimediaverteiler in der Wohnung empfiehlt CobiNet den Einsatz eines FttH-Anschlusssets Rollerbox. Die Glasfaser-Anschlussdose ist in diesem Set werkseitig betriebsfertig mit dem Glasfaserkabel verbunden, wodurch zeit- und kostenintensive Spleißarbeiten an der Anschlussdose entfallen. Dank der integrierten Fixierung der Kabelspule zum Abrollen ist die Installation des Glasfaseranschlusses durch eine einzelne Person durchführbar.

  • Art der Installation wählen: Aufputzdose oder ästhetisch passende Unterputz-Anschlussdose
  • Rollerbox mit integrierter Kabelspule an Leiter oder Stuhl fixieren
  • Glasfaserkabel über Leerrohr oder Kabelkanal vom HÜP bis zur Anschlussdose verlegen – die integrierte Zugöse ermöglicht ein einfaches Einziehen
  • Glasfaser-Anschlussdose als Auf- oder Unterputzvariante montieren
  • Im Keller: Kabel auf die benötigte Länge kürzen und mit einem feldkonfektionierbaren Glasfaserstecker (SC- oder LC-APC, 8°) versehen – dadurch entfällt das Spleißen am Übergabepunkt. Alternativ kann das Kabel am HÜP gespleißt werden.
  • Glasfaserstecker in das Übergabegehäuse am HÜP einstecken

CobiNet Rollerbox mit Aufputz-Anschlussdose

CobiNet Rollerbox Unterputz-Anschlussdose

Hinweis zur Glasfaser-Anschlussdose in der Wohnung

Die Glasfaser-Anschlussdose ist kein aktives Gerät. Sie bildet lediglich den passiven Abschlusspunkt der Glasfaserverbindung in der Wohnung. Der Router (z. B. FRITZ!Box Fiber) wird per Patchkabel an die Anschlussdose angeschlossen und wandelt das optische Signal in ein elektrisches Signal um, welches über die Kupfer-Datenkabel in die einzelnen Wohnräume verteilt wird.

Schritt 3: Kupferkabel in Wohnräumen verlegen – Netzebene 5

Vom Multimediaverteiler werden Kupfer-Verlegekabel zu den einzelnen RJ45-Anschlussdosen in den Wohnräumen geführt. CobiNet empfiehlt für alle Neuinstallationen Kabel der Kategorie 7A (AWG 22):

  • Kupferkabel über Kabelkanäle oder vorhandene Leerrohre verlegen
  • Mindestbiegeradius des Kabels einhalten – in der Regel 8-facher Kabeldurchmesser
  • Maximale Kabellänge pro Festinstallationsstrecke: 90 m gemäß DIN EN 50173

Datenkabel CobiNet 1000 CC SX

Schritt 4: Der Multimediaverteiler – Zentrale der Netzebene 5

In jeder Wohnung ist gemäß DIN 18015-1 ein Kommunikationsverteiler/Multimediaverteiler vorzusehen. Er nimmt aktive und passive Informations- und Kommunikationstechnik (LuK) sowie Rundfunk- und Kommunikationstechnik (RuK) auf und bildet den zentralen Punkt (Sternpunkt) für das Wohnungsnetz.

Der Multimediaverteiler bildet das Herzstück der gebäudeinternen Netzverteilung. Er nimmt alle eingehenden Glasfaser- und Kupferleitungen auf und verteilt die Signale strukturiert auf die einzelnen Wohneinheiten. Der Multimediaverteiler kann als Unterputz- oder Aufputzgehäuse ausgeführt werden.

  • Aufschalten der im Verteiler ankommenden Datenkabel aus den Wohnbereichen auf einzelne RJ45-Datenbuchsen im Keystone-Format oder auf ein Verteilergehäuse mit 6- oder 12-fach RJ45-Datenbuchsen mit praktischer werkzeugloser Beschaltung (CobiNet RJ45-TL®)
  • Bei Verwendung von Einzelbuchsen (Keystone): Einbau der Buchsen in vorhandene Einbaupositionen des Multimediaverteilers oder in ein separates unbestücktes Verteilergehäuse
  • Installation des Glasfaser-Routers (z. B. FRITZ!Box Fiber)
  • Verbindung des Routers mit der Glasfaser-Anschlussdose über ein Glasfaser-Patchkabel
  • Verbindung der RJ45-Datenbuchsen der Wohnraumverkabelung mit den RJ45-Schnittstellen des Routers mittels Kupfer-Patchkabeln

CobiNet Datenbuchse KS
(Keystone Format)

RJ45-TL® -Verteilergehäuse
mit 6 x RJ45-Datenbuchsen

CobiNet Glasfaser Patchkabel
LC zum Anschluss Router

Schritt 5: RJ45-Anschlussdosen in Wohnbereichen beschalten

Am Ende jeder Übertragungsstrecke wird die RJ45-Anschlussdose beschaltet und montiert. CobiNet empfiehlt das RJ45-TL®-System mit werkzeugloser Hebeltechnik. Durch die variable Kabelzuführung lassen sich RJ45-TL® rapid-Anschlussdosen ideal in flachen Schalterdosen mit 46 mm Einbautiefe montieren, ohne die Biegeradien der ankommenden Datenkabel zu unterschreiten.

  • Anschlussdose in die Standard-Unterputzdose einsetzen
  • Adern nach Beschaltungsschema 568A oder 568B in die Datenbuchse einführen und durch einfaches Herunterdrücken des Hebels der Buchse beschalten
  • Korrekte Adernbelegung über das integrierte Sichtfenster kontrollieren
  • Trägerplatte montieren
  • UAE-Abdeckrahmen des vorhandenen Schalterprogramms oder CobiNet-Zentralplatte aufsetzen und Dose in der Schalterdose oder im Aufputzkasten befestigen
  • Abschlussmessung der Übertragungsstrecke durchführen

RJ45-Anschlussdose CobiNet RJ45-TL® rapid
mit 2 x RJ45

CobiNet Datenbuchse KS
(Keystone Format)

Schritt 6: Abnahme und Dokumentation der Hausverkabelung

Nach Abschluss der Installation ist eine normkonforme Abnahmemessung gemäßder Vorganben in DIN EN 50174 oder ISO/IEC 11801 durchzuführen. Alle Messergebnisse der einzelnen Verbindungen sind zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übergeben.

  • Durchgangsprüfung und Messung der Übertragungsparameter aller Kupfersegmente
  • Dämpfungsmessung der Glasfaserstrecken mittels OTDR oder Einfügeverlustmessung
  • Beschriftung aller Kabel, Anschlussdosen und Patchfelder

3. CobiNet Produkte für die normgerechte Netzwerkinstallation in Wohngebäuden

CobiNet bietet für jeden Abschnitt der Hausverkabelung optimal aufeinander abgestimmte Komponenten aus eigener Entwicklung und Fertigung. Die folgende Übersicht zeigt die für die Hausverkabelung verfügbaren Produkte, ihren Einsatzbereich im System und den konkreten Nutzen für Installateure und Betreiber.

Komponente / ProduktFunktion in der VerkabelungKundenvorteile
Spleißgehäuse Hausübergabepunkt (HÜP)Schnittstelle zwischen der Glasfaserleitung des Netzbetreibers und der gebäudeinternen Installation. Dient zur Aufnahme, Organisation und sicheren Ablage der Glasfaserspleißverbindungen.Robust, skalierbar, optionaler Profilhalbzylinder für die Integration in bestehende Schließsysteme. Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Rollerbox FttH-Anschlussset (Glasfaserverlegung NE4/NE5)Werkseitig vorkonfektionierte Anschlussdose mit vorkonfektioniertem Glasfaserkabel auf integrierter Kabelspule.Montage durch eine Person allein, Zeitersparnis durch betriebsfertig verbundene Anschlussdose ohne Spleißarbeiten.
Unterputz Glasfaser-AnschlussdosePassiver Glasfaserabschlusspunkt zur Installation innerhalb der Wohnung. Geeignet für die Verwendung mit standardisierten UAE-Abdeckungen aller gängigen Schalterprogramme.Dezente, ästhetische Integration mit einheitlicher Optik – unabhängig davon, ob RJ45- oder Glasfaser-Anschlussdose verbaut ist. Hohe Sicherheit durch Laserschutzklappen und 45°-Schrägstellung der Kupplungen.
Aufputz Glasfaser-AnschlussdosePassive Anschlussdose mit drei Montagevarianten: Wandmontage, Hutschienenmontage oder Montage auf Schalterdose.Maximale Flexibilität unabhängig von der Einbausituation, ohne separate Planung der Montageumgebung.
RJ45-TL® rapid Anschlussdose (Kupfer NE5)RJ45-Datendose für die Unterputzmontage mit werkzeugloser Beschaltung über intuitiv bedienbare Hebel. Kompatibel und designfähig mit allen gängigen Schalterprogrammen.Preiswerter als Einzelbuchsen. Schnelle und fehlerfreie Beschaltung durch Hebelmechanik. Integriertes Sichtfenster zur einfachen Kontrolle der Belegung.
Multimediaverteiler: Multifunktionsgehäuse / 10″-WandgehäuseZentrales Verteilergehäuse für Glasfaser-, Antennen- und Kupferverkabelung. Wahlweise mit universell bestückbarer Montagerückwand oder als 10″-Wandgehäuse ausgeführt.Auf Wunsch betriebsbereit vorkonfektioniert für eine schnelle Inbetriebnahme. Hohe Skalierbarkeit für flexible Systemerweiterungen.
RJ45-TL® Verteiler (für Multimediaverteiler)RJ45-Verteiler für den Multimediaverteiler zur strukturierten Zusammenführung der eingehenden Kupfer-Datenkabel.Preiswerter als Einzelbuchsen. Gleiche Hebeltechnik wie bei der Anschlussdose für eine schnelle, werkzeuglose Montage. Die integrierte Zugentlastung spart Kabelbinder und reduziert den Installationsaufwand.
CobiNet KS Keystone-Buchsen (Alternative Kupfer NE5)Einzelbuchsen im Keystone-Format für die flexible Integration in Multimedia-Unterputz- und Aufputzverteiler mit standardisierten Aufnahmen für Datenbuchsen im Keystone-Einbauformat.Maximale Betriebssicherheit durch 100 % elektrische Prüfung in der Fertigung und GHMT-PVP-Zertifizierung. PoE-tauglich bis 100 W (Hi-PoE) sowie hohe Leistungsreserven mit typ. 9 dB NEXT über den Normanforderungen.
Metall-Kabelkanäle zur LeitungsführungPulverbeschichtete Stahl-Kabelkanäle für eine saubere und mechanisch geschützte Leitungsführung zwischen HÜP, Verteiler und Anschlussdosen.Komplettsystem mit passgenauen Formteilen (Winkel, Schnittkaschierungen, Verbreiterungen, Endstücke) für eine einfache Verarbeitung. Deutlich robuster als Kunststoff, nicht brennbar und mit elektromagnetischer Abschirmung. Geeignet für Fluchtwege, da keine zusätzliche Brandlast entsteht.
Kupfer-Verlegekabel (Datenkabel NE5)Geschirmte Datenkabel der Kategorien Kat. 7 bis Kat. 7A (AWG 23/AWG 22), ausgelegt für Übertragungsraten von 1 bis 25 Gbit/s.Made in Germany. CPR-konform in verschiedenen Euroklassen von Dca bis B2ca lieferbar.
Glasfaser-Patchkabel (NE4)Glasfaser-Patchkabel zur Verbindung von Router oder Glasfasermodem mit der Glasfaser-Anschlussdose.Hohe Flexibilität durch eigene Fertigung mit konstant hoher Qualität sowie großer Auswahl an Steckertypen.
Tabelle 3: CobiNet Produktübersicht für die normgerechte Hausverkabelung NE4 und NE5

Empfohlene Kabelkategorien

Kupferverkabelung Netzebene 5 (Festinstallation):

  • Mindestanforderung: Kategorie 6A / Klasse EA (500 MHz) gemäß DIN EN 50173
  • CobiNet-Empfehlung: Kategorie 7A (AWG 22) für Neuinstallationen – zukunftssicher, da 25G-tauglich, geringerer Leiterwiderstand, hervorragend geeignet für Power over Ethernet (PoE)
  • Anschlusstechnik: Kategorie 6A Datenbuchsen (RJ45-TL® oder KS-System)

Glasfaserverkabelung Netzebene 4 (Festinstallation):

  • Singlemode OS2 (9/125 µm) für Strecken ab Hausanschlusspunkt – Standard für FttH
  • Steckverbinder: SC/APC (grüne Stecker) gemäß Netzbetreibervorgabe
  • Dämpfungsbudget: Gesamtdämpfung der Glasfaserstrecke vor Inbetriebnahme prüfen

Hinweise zur Kabelverlegung

  • Mindestbiegeradien von Glasfaser- und Kupferkabeln sind unbedingt einzuhalten; Details sind dem Datenblatt des jeweiligen Kabelherstellers zu entnehmen.
  • Kommunikationskabel und stromführende Leitungen in getrennten Kanälen verlegen (elektromagnetische Entkopplung).
  • Bei Neuinstallationen für Kommunikationsleitungen Leerrohre mit einem Innendurchmesser von ≥ 25 mm vorsehen

4. Zusammenfassung und Empfehlung

Eine normgerechte Netzwerkverkabelung von Wohngebäuden für FttH-Anschlüsse gliedert sich in zwei klar definierte Bereiche:

  1. Die Glasfaserstrecke vom Hausübergabepunkt bis zum Multimediaverteiler (Netzebene 4)
  2. Die Kupferverkabelung vom Multimediaverteiler bis zu den RJ45-Anschlussdosen in den Wohnräumen (Netzebene 5)

Für eine designfähige Lösung mit den in Wohnbereichen eingesetzten Schalterprogrammen empfiehlt CobiNet die Unterputz-Glasfaser-Anschlussdose WO25, die mit allen handelsüblichen UAE-Abdeckrahmen kompatibel ist – wie sie seit Jahren für RJ45-Datendosen genutzt werden. Durch die 45°-Schrägstellung der Kupplungen sowie den integrierten Laserschutz wird eine hohe Betriebssicherheit gegenüber austretender Laserstrahlung gewährleistet.

Für die Kupferverkabelung empfiehlt CobiNet Datenkabel der Kategorie 7 oder Kategorie 7A sowie RJ45-Anschlussdosen des Typs RJ45-TL®, die eine zeitsparende, werkzeuglose Beschaltung durch integrierte Hebel sowie einen langfristig zuverlässigen Betrieb ermöglichen.

Alle CobiNet-Anschlusskomponenten werden in Deutschland entwickelt, stammen aus eigener Fertigung und sind optimal aufeinander abgestimmt. Dies gewährleistet durchgängige Kompatibilität, vermeidet Signalverluste durch Inkompatibilitäten und vereinfacht Planung, Installation und Abnahme gleichermaßen.

CobiNet Produkte für die komplette Hausverkabelung NE4 und NE5

Alle genannten Produkte sind im CobiNet-Onlineshop unter https://www.cobinet.com/shop/ erhältlich.

Technische Kataloge, Kompatibilitätslisten und Leistungserklärungen stehen unter www.cobinet.com/downloads zum Download bereit.

Häufige Fragen zur Wohnraumverkabelung – Netzebene 4 und Netzebene 5

Was ist der Unterschied zwischen Netzebene 4 (NE4) und Netzebene 5 (NE5)?

Die Netzebene 4 umfasst die Glasfaserstrecke vom Hausübergabepunkt (HÜP) des Netzbetreibers bis zum Multimediaverteiler im Gebäude oder in der Wohnung. Die Netzebene 5 beschreibt die anschließende gebäudeinterne Infrastruktur: entweder die Kupferverkabelung vom Multimediaverteiler zu den RJ45-Anschlussdosen in den Wohnräumen oder die Verlängerung des Glasfaseranschlusses bis in einen Wohnraum. Beide Netzebenen sind funktional voneinander getrennt und unterliegen eigenen normativen Anforderungen, insbesondere nach DIN EN 50173-4 und DIN 18015-1.

Welche Kabelkategorie wird für die Wohnraumverkabelung empfohlen?

Als Mindestanforderung gelten heute Anschlusskomponenten (z. B. RJ45-Datendosen) der Kategorie 6A / Klasse EA (500 MHz) gemäß DIN EN 50173. Mit dieser Verkabelung lassen sich Datenraten von bis zu 10 Gbit/s übertragen. Als Installationskabel kommen dabei in der Regel Datenkabel der Kategorie 7 oder 7A zum Einsatz.

Für Neuinstallationen empfiehlt CobiNet Kupferkabel der Kategorie 7A mit AWG22-Leitern. Der größere Leiterquerschnitt senkt den elektrischen Widerstand, unterstützt Anwendungen bis 25 Gigabit Ethernet und ermöglicht eine besonders effiziente Energieübertragung über Power over Ethernet (PoE). Da passive Verkabelungsinfrastrukturen üblicherweise 15 bis 20 Jahre oder länger genutzt werden, ist diese zukunftssichere Auslegung sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.

Wie viele RJ45-Anschlussdosen werden pro Wohnraum empfohlen?

Die DIN 18015-1 legt die Mindestanforderungen an die Kommunikationsinfrastruktur in Wohngebäuden fest. Für eine zukunftssichere Ausstattung wird je Wohnraum mindestens eine doppelte RJ45-Anschlussdose empfohlen. In Räumen mit höherem Bedarf, z. B. Wohn- oder Arbeitszimmern, sind zwei Dosen an unterschiedlichen Wandpositionen sinnvoll. Die Verkabelung sollte sternförmig vom Multimediaverteiler erfolgen, um eine flexible Nutzung und einfache Fehlerdiagnose zu gewährleisten.

Sind Kunststoff-Kabelkanäle im Treppenhaus zulässig?

Nein. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) schreibt vor, dass Installationskanäle in notwendigen Treppenräumen und Rettungswegen ausschließlich aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN EN 13501-1 bestehen müssen. Kunststoff-Kabelkanäle, auch aus halogenfreiem oder schwer entflammbarem Material, fallen in die Baustoffklassen B bis F und sind in diesen Bereichen daher nicht zulässig.

Da die MLAR eine Musterrichtlinie ist, gilt sie verbindlich nur in den Bundesländern, die sie in ihre Landesbauordnung übernommen haben. Für jedes Bauvorhaben sollte daher geprüft werden, welche Fassung der MLAR im jeweiligen Bundesland in Kraft ist.

Was sagt die VDE-Leitlinie 0800-730:2026-02 für die Glasfaserinstallation?

Die im Februar 2026 veröffentlichte VDE-Leitlinie 0800-730 stellt erstmals verbindlich klar, dass Glasfaserleitungen keine intrinsische Brandgefahr besitzen: Sie leiten keinen elektrischen Strom und enthalten keine entzündlichen Substanzen, die bei Kurzschlüssen sich entzünden können. Damit entfällt die bisherige Praxis, Glasfaserkabel wie elektrische Leitungen zu behandeln.

Teure Brandschutzkanäle mit F-30- oder F-90-Klassifizierung sind für die Glasfaserverlegung in Fluchtwegen künftig grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Es genügen nichtbrennbare Metallkabelkanäle der Baustoffklasse A1.

Wichtiger Hinweis: Die VDE-Leitlinie ist ein technisches Regelwerk, kein Baurecht. Die baurechtlich bindende MLAR wird derzeit überarbeitet, um die Erkenntnisse der Leitlinie aufzunehmen. Bis diese neue MLAR-Fassung in den Bundesländern eingeführt ist, bleibt die aktuelle MLAR maßgeblich. Für laufende Projekte empfiehlt sich daher eine Abstimmung mit dem zuständigen Baurechtsamt oder dem Brandschutzbeauftragten.

Muss nach der Installation eine Abnahmemessung durchgeführt werden?

Ja. Nach Abschluss der Installation ist eine normkonforme Abnahmemessung gemäß DIN EN 50174-2 durchzuführen.

Bei Kupferverkabelung werden alle Segmente auf die relevanten Übertragungsparameter geprüft, darunter die korrekte Verdrahtung, Leitungsdämpfung, Nebensprechdämpfung (NEXT, PS-NEXT) sowie Rückflussdämpfung. Die Messkategorie muss der installierten Komponentenkategorie entsprechen: Bei Kat. 6A / Klasse EA ist ein auf Level IIIe kalibriertes Messgerät erforderlich.

Glasfaserstrecken werden mittels OTDR oder Einfügeverlustmessung geprüft. Für FttH-Installationen nach VDE-Leitlinie 0800-730 gilt eine maximale Spleißdämpfung von 0,1 dB. Alle Messergebnisse einschließlich Kabelbezeichnungen sind vollständig zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übergeben. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für eine spätere Gewährleistung.

Was ist das CobiNet RJ45-TL®-System und welche Vorteile bietet es?

Das RJ45-TL®-Anschlusssystem von CobiNet ist eine RJ45-Anschlussdose mit Kat. 6A für die Unterputzmontage mit werkzeugloser Beschaltung über intuitiv bedienbare Hebel. Die Adern werden nach Beschaltungsschema 568A oder 568B eingeführt und durch einfaches Herunterdrücken des Hebels kontaktiert. Ein integriertes Sichtfenster ermöglicht die visuelle Kontrolle der Adernbelegung. Das System ist mit allen gängigen Schalterprogrammen diverser Hersteller kompatibel und designfähig indem einfach die 45° UAE-Abdeckung des Schalterprogramms genutzt wird.

Durch die variable Kabelzuführung lassen sich RJ45-TL® rapid-Anschlussdosen auch in flachen Schalterdosen mit 46 mm Einbautiefe montieren, ohne Biegeradien der Datenkabel zu unterschreiten. Gegenüber Einzelbuchsen im Keystone-Format ist die Anschlussdose in der Regel deutlich preiswerter und schneller in der Montage.

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