Verlegung von Glasfaserkabeln in Flucht- und Rettungswegen
Kabelkanäle aus Metall. Normkonform nach MLAR und VDE 0800-730:2026-02 – Baustoffklasse A1
Im Zuge des Glasfaserausbaus müssen Glasfaserkabel in Bestandsgebäuden häufig aufputz verlegt werden: Vorhandene Leerrohre sind oft belegt, zu eng oder nicht vorhanden.
Der Weg vom Hausübergabepunkt im Keller durch das Treppenhaus in die einzelnen Stockwerke und Räumlichkeiten führt dabei meistens durch Rettungs- und Fluchtwege. Hier gelten besondere Anforderungen.
CobiNet Metallkabelkanäle aus verzinktem Stahlblech (Baustoffklasse A1) erfüllen genau diese Anforderungen, normkonform und dank zahlreicher Zubehörkomponenten ohne Kompromisse optisch ansprechend verlegbar.
Glasfaser im Bestandsgebäude –
der typische Installationsweg
In Bestandsgebäuden ohne geeignete Leerrohre verläuft die Glasfaserverkabelung üblicherweise so: Das Glasfaserkabel wird vom Hausübergabepunkt im Keller oder Erdgeschoss durch das Treppenhaus nach oben geführt. An jedem Geschoss wird durch die Decke in den darüberliegenden Flurbereich gebohrt. Von dort erfolgt die Verlegung in die einzelnen Wohnungen oder Räume.
Treppenhäuser und Flure sind im Brandfall wichtige Flucht- und Rettungswege. Hier gelten besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz, da keine zusätzlichen Brandlasten entstehen dürfen. Mit den Kabelkanälen von CobiNet sind Sie auf der sicheren Seite: Dank ihres unbrennbaren, verzinkten Stahlblechs (Baustoffklasse A1) erfüllen sie die brandschutztechnischen Anforderungen gemäß VDE 0800-730:2026-02 und ermöglichen eine sichere, normgerechte und langlebige Aufputzinstallation.
Das CobiNet Metallkabelkanal-System im Überblick
Alle Komponenten sind aus verzinktem Stahlblech gefertigt, pulverbeschichtet in RAL 9016 (verkehrsweiß) und auf eine zeitsparende Montage ausgelegt. Das System enthält alles, was für eine saubere Leitungsführung über mehrere Etagen, um Ecken und durch Wandöffnungen benötigt wird.
Kabelkanal mit Deckel
Verbinder/Schnittkaschierung
Kanalverbinder 90°
Endstück
Kanalaufweitung
Da eine Bohrmaschine im Wand-Decken-Übergang konstruktionsbedingt nicht bündig an der Wand angesetzt werden kann, liegt der Deckendurchbruch zwangsläufig einige Zentimeter von der Wand entfernt. Die CobiNet Kanalaufweitung gleicht diesen Versatz elegant aus: Sie wird einfach auf den montierten Kabelkanal aufgesteckt und überbrückt den Abstand bis zur Bohrung.
So wird der Deckendurchbruch vollständig abgedeckt – ohne sichtbare Öffnungen oder freiliegende Kabel. Gleichzeitig erschwert die geschlossene Ausführung spontane Manipulationsversuche und sorgt für ein sauberes, professionelles Installationsbild. Das Ergebnis ist eine optisch hochwertige, sichere und normgerechte Lösung, die auch die Bauabnahme erleichtert.
Technische Eigenschaften:
(Alle Systemkomponenten teilen dieselbe technische Basis)
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Material:Stahl, verzinkt
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Oberfläche:UV-stabile Pulverlackbeschichtung
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Farbe:RAL 9016 (verkehrsweiß)
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Materialstärke:0,6 mm
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IP-Klasse:IP30 (DIN EN 60529)
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Stoßfestigkeit:IK07
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Schlagzähigkeit:5J
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Betriebstemperatur:–5 °C bis +60 °C
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Halogenfrei:Ja
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RoHS-konform:Ja
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REACH-konform:Ja
Unterschiede in der Normenkonformität zwischen Kabelkanälen
aus Metall und geschlossenen Kunststoffkabelkanälen:
| Eigenschaft | Metallkabelkanal | Kunststoffkabelkanal |
|---|---|---|
Baustoffklasse (DIN EN 13501-1) | A1 – nichtbrennbar | B bis F – brennbar |
Brandlast im Rettungsweg | Keine | Vorhanden |
Rauchentwicklung im Brandfall | Keine | je nach Material erheblich |
Zulässigkeit im Treppenhaus (MLAR) | Ja | Nein |
Halogenfrei | Ja | je nach Ausführung |
Designed in Germany. Gemacht für den Glasfaserausbau
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Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus:
FAQ – Kabelkanäle aus Metall für Glasfaserkabel
Ja. Die VDE 0800-730:2026-02 stellt klar, dass Glasfaserleitungen keine intrinsische Brandgefahr besitzen, da sie keinen elektrischen Strom leiten und keine brennbare Isolierung besitzen. Eine Verlegung in Flucht- und Rettungswegen ist zulässig, wenn die Kabel in einem nichtbrennbaren Kabelkanal der Baustoffklasse A1 geführt werden. Besondere Brandschutzkanäle mit Feuerwiderstandsklassifizierung sind für die Verlegung von Glasfaserleitungen in Treppenhäusern nicht erforderlich.
Bei Bestandsimmobilien, besonders in Mehrfamilienhäusern, die keine geeigneten Leerrohre besitzen, wird das Glasfaserkabel in der Regel vom Glasfaser-Hausübergabepunkt im Keller aufputz durch das Treppenhaus nach oben geführt. An jedem Geschoss wird in der Regel durch die Decke in den darüberliegenden Treppenhausbereich gebohrt. Von den einzelnen Etagen erfolgt dann vom Treppenhaus aus die Verteilung in die einzelnen Wohnungen oder Räumlichkeiten. Für die Aufputzverlegung im Treppenhaus ist ein Metallkabelkanal der Baustoffklasse A1 in den geltenden Normen vorgeschrieben.
Kunststoffkabelkanäle – unabhängig davon, ob sie halogenfrei oder schwerentflammbar sind – gehören nach DIN EN 13501-1 den Baustoffklassen B bis F an. Die VDE 0800-730:2026-02 schreibt für Installationskanäle in Rettungswegen jedoch ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A1 oder A2 vor. Kunststoffkanäle erfüllen diese Anforderung grundsätzlich nicht und dürfen in notwendigen Treppenräumen und Flurbereichen daher nicht eingesetzt werden.
Die CobiNet Kanalaufweitung ist ein Zubehörelement für Metallkabelkanäle, das einen Versatz zwischen Kanalverlauf und Wanddurchbruch überbrückt. Da eine Bohrmaschine an Wand-Decken-Übergängen nicht wandbündig angesetzt werden kann, liegt die Bohrung durch die Decke baubedingt einige Zentimeter von der Wand entfernt. Die Kanalaufweitung wird auf den montierten Kabelkanal aufgesteckt und deckt diesen Versatz vollständig und ohne sichtbare Öffnungen ab. Das spart Nacharbeit auf der Baustelle und sorgt für ein sauberes Installationsbild. Zusätzlich werden spontane Manipulationsversuche durch sichtbare Leitungen effektiv verhindert.
Nein. Brandschutzkanäle mit Feuerwiderstandsklassifizierung (z. B. I30, I60, E30) sind für die Verlegung von Glasfaserleitungen in Wohngebäuden nicht erforderlich. Das stellt die VDE 0800-730:2026-02 klar. Glasfaserleitungen besitzen keine intrinsische Brandgefahr und müssen in Flucht- und Rettungswegen lediglich in einem nichtbrennbaren Kabelkanal der Baustoffklasse A1 geführt werden. Ein Metallkabelkanal aus verzinktem Stahlblech erfüllt diese Anforderung vollständig.
Maßgeblich sind zwei Regelwerke: die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die nichtbrennbare Installationskanäle der Baustoffklasse A1 oder A2 in Rettungswegen vorschreibt, sowie die VDE 0800-730:2026-02, die verbindlich regelt, dass Glasfaserleitungen aufgrund ihrer fehlenden Brandgefahr in nichtbrennbaren Metallkabelkanälen verlegt werden dürfen. Da die MLAR eine Musterrichtlinie ist, sollte für jedes Bauvorhaben geprüft werden, welche Fassung im jeweiligen Bundesland in Kraft ist.

