Zum Hauptinhalt springen

Verlegung von Glasfaser­kabeln in Flucht- und Rettungswegen

Kabelkanäle aus Metall. Normkonform nach MLAR und VDE 0800-730:2026-02 – Baustoffklasse A1

Im Zuge des Glasfaserausbaus müssen Glasfaserkabel in Bestandsgebäuden häufig aufputz verlegt werden: Vorhandene Leerrohre sind oft belegt, zu eng oder nicht vorhanden.

Der Weg vom Hausübergabepunkt im Keller durch das Treppenhaus in die einzelnen Stockwerke und Räumlichkeiten führt dabei meistens durch Rettungs- und Fluchtwege. Hier gelten besondere Anforderungen.

CobiNet Metallkabelkanäle aus verzinktem Stahlblech (Baustoffklasse A1) erfüllen genau diese Anforderungen, normkonform und dank zahlreicher Zubehörkomponenten ohne Kompromisse optisch ansprechend verlegbar.

Glasfaser im Bestands­gebäude –
der typische Installations­weg

In Bestandsgebäuden ohne geeignete Leerrohre verläuft die Glasfaserverkabelung üblicherweise so: Das Glasfaserkabel wird vom Hausübergabepunkt im Keller oder Erdgeschoss durch das Treppenhaus nach oben geführt. An jedem Geschoss wird durch die Decke in den darüberliegenden Flurbereich gebohrt. Von dort erfolgt die Verlegung in die einzelnen Wohnungen oder Räume.

Treppenhäuser und Flure sind im Brandfall wichtige Flucht- und Rettungswege. Hier gelten besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz, da keine zusätzlichen Brandlasten entstehen dürfen. Mit den Kabelkanälen von CobiNet sind Sie auf der sicheren Seite: Dank ihres unbrennbaren, verzinkten Stahlblechs (Baustoffklasse A1) erfüllen sie die brandschutztechnischen Anforderungen gemäß VDE 0800-730:2026-02 und ermöglichen eine sichere, normgerechte und langlebige Aufputzinstallation.

Das CobiNet Metallkabelkanal-System im Überblick

Alle Komponenten sind aus verzinktem Stahlblech gefertigt, pulverbeschichtet in RAL 9016 (verkehrsweiß) und auf eine zeitsparende Montage ausgelegt. Das System enthält alles, was für eine saubere Leitungsführung über mehrere Etagen, um Ecken und durch Wandöffnungen benötigt wird.

Kabelkanal mit Deckel

Das Grundelement des Systems. Der Deckel rastet werkzeuglos ein und lässt sich für spätere Nachrüstungen jederzeit öffnen. Befestigungsbohrungen (Ø 6,3 mm) im 250-mm-Raster sind bereits eingebracht. Lieferlänge: 2 m.
TiefeHöheArt.-Nr.:Online-Shop
16 mm
16 mm
128148
Zum Shop
26 mm
30 mm
128155
Zum Shop

Verbinder/Schnittkaschierung

Verbindet zwei Kanalabschnitte ohne sichtbare Schnittkanten im Stoßbereich. Einfach aufstecken, kein Werkzeug erforderlich.
TiefeHöheArt.-Nr.:Online-Shop
16 mm
16 mm
128150
Zum Shop
26 mm
30 mm
128157
Zum Shop

Kanalverbinder 90°

Ermöglicht eine saubere 90°-Umlenkung des Kanalverlaufs ohne Gehrungsschnitte. Keine sichtbaren Schnittkanten, kein aufwendiges Sägen auf Maß.
TiefeHöheArt.-Nr.:Online-Shop
16 mm
16 mm
128152
Zum Shop
26 mm
30 mm
128159
Zum Shop

Endstück

Verschließt offene Kanalenden sauber und vollständig – zum Beispiel am Wanddurchbruch oder am Leitungsende.
TiefeHöheArt.-Nr.:Online-Shop
16 mm
16 mm
128151
Zum Shop
26 mm
30 mm
128158
Zum Shop

Kanalaufweitung

Da eine Bohrmaschine im Wand-Decken-Übergang konstruktionsbedingt nicht bündig an der Wand angesetzt werden kann, liegt der Deckendurchbruch zwangsläufig einige Zentimeter von der Wand entfernt. Die CobiNet Kanalaufweitung gleicht diesen Versatz elegant aus: Sie wird einfach auf den montierten Kabelkanal aufgesteckt und überbrückt den Abstand bis zur Bohrung.

So wird der Deckendurchbruch vollständig abgedeckt – ohne sichtbare Öffnungen oder freiliegende Kabel. Gleichzeitig erschwert die geschlossene Ausführung spontane Manipulationsversuche und sorgt für ein sauberes, professionelles Installationsbild. Das Ergebnis ist eine optisch hochwertige, sichere und normgerechte Lösung, die auch die Bauabnahme erleichtert.

Passend
für Tiefe
Passend
für Höhe
Art.-Nr.:Online-Shop
16 mm
16 mm
128153
Zum Shop
26 mm
30 mm
128160
Zum Shop

Technische Eigenschaften:

(Alle Systemkomponenten teilen dieselbe technische Basis)

  • Material:
    Stahl, verzinkt
  • Oberfläche:
    UV-stabile Pulverlackbeschichtung
  • Farbe:
    RAL 9016 (verkehrsweiß)
  • Materialstärke:
    0,6 mm
  • IP-Klasse:
    IP30 (DIN EN 60529)
  • Stoßfestigkeit:
    IK07
  • Schlagzähigkeit:
    5J
  • Betriebstemperatur:
    –5 °C bis +60 °C
  • Halogenfrei:
    Ja
  • RoHS-konform:
    Ja
  • REACH-konform:
    Ja

Unterschiede in der Normenkonformität zwischen Kabelkanälen
aus Metall und geschlossenen Kunststoffkabelkanälen:

EigenschaftMetallkabelkanalKunststoffkabelkanal
Baustoffklasse (DIN EN 13501-1)
A1 – nichtbrennbar
B bis F – brennbar
Brandlast im Rettungsweg
Keine
Vorhanden
Rauchentwicklung im Brandfall
Keine
je nach Material erheblich
Zulässigkeit im Treppenhaus (MLAR)
Ja
Nein
Halogenfrei
Ja
je nach Ausführung

Designed in Germany. Gemacht für den Glasfaserausbau

Das Metallkabelkanal-System ist perfekt auf die Anforderungen des FttH-Ausbaus in Neubauten und Bestandsgebäuden abgestimmt: normkonform, montagefreundlich für Installateure.

Designed in Germany – CobiNet passive Netzwerkkomponenten

Passende Beiträge aus unserem Technik-Blog:

Vom Glasfaser­anschluss bis zur RJ45-Dose – ein Praxisleitfaden für Planung und Installation
Brandklassen für Datenkabel – was Planer und Installateure wissen müssen

Kostenloses Metallkabelkanal-Musterset anfordern

Sie möchten das CobiNet Metallkabelkanal-System vor dem Einsatz in Ihrem Projekt in der Hand halten?
Wir senden Ihnen gerne ein kostenloses Musterset zu, mit allen Systemkomponenten für einen ersten praktischen Eindruck. 1)

Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus:

1 Step 1
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
1) Das kostenlose Musterset wird ausschließlich an gewerbliche Kunden versandt. Ein Rechtsanspruch auf Zusendung besteht nicht. CobiNet behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

FAQ – Kabelkanäle aus Metall für Glasfaserkabel

Darf ich Glasfaserkabel im Treppenhaus verlegen?

Ja. Die VDE 0800-730:2026-02 stellt klar, dass Glasfaserleitungen keine intrinsische Brandgefahr besitzen, da sie keinen elektrischen Strom leiten und keine brennbare Isolierung besitzen. Eine Verlegung in Flucht- und Rettungswegen ist zulässig, wenn die Kabel in einem nichtbrennbaren Kabelkanal der Baustoffklasse A1 geführt werden. Besondere Brandschutzkanäle mit Feuerwiderstandsklassifizierung sind für die Verlegung von Glasfaserleitungen in Treppenhäusern nicht erforderlich.

Wie wird Glasfaser in einem Bestandsgebäude ohne Leerrohre verlegt?

Bei Bestandsimmobilien, besonders in Mehrfamilienhäusern, die keine geeigneten Leerrohre besitzen, wird das Glasfaserkabel in der Regel vom Glasfaser-Hausübergabepunkt im Keller aufputz durch das Treppenhaus nach oben geführt. An jedem Geschoss wird in der Regel durch die Decke in den darüberliegenden Treppenhausbereich gebohrt. Von den einzelnen Etagen erfolgt dann vom Treppenhaus aus die Verteilung in die einzelnen Wohnungen oder Räumlichkeiten. Für die Aufputzverlegung im Treppenhaus ist ein Metallkabelkanal der Baustoffklasse A1 in den geltenden Normen vorgeschrieben.

Warum ist ein Kunststoffkabelkanal im Treppenhaus, der auch als Fluchtweg dient, nicht zulässig?

Kunststoffkabelkanäle – unabhängig davon, ob sie halogenfrei oder schwerentflammbar sind – gehören nach DIN EN 13501-1 den Baustoffklassen B bis F an. Die VDE 0800-730:2026-02 schreibt für Installationskanäle in Rettungswegen jedoch ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A1 oder A2 vor. Kunststoffkanäle erfüllen diese Anforderung grundsätzlich nicht und dürfen in notwendigen Treppenräumen und Flurbereichen daher nicht eingesetzt werden.

Was ist eine Kanalaufweitung und wofür wird sie benötigt?

Die CobiNet Kanalaufweitung ist ein Zubehörelement für Metallkabelkanäle, das einen Versatz zwischen Kanalverlauf und Wanddurchbruch überbrückt. Da eine Bohrmaschine an Wand-Decken-Übergängen nicht wandbündig angesetzt werden kann, liegt die Bohrung durch die Decke baubedingt einige Zentimeter von der Wand entfernt. Die Kanalaufweitung wird auf den montierten Kabelkanal aufgesteckt und deckt diesen Versatz vollständig und ohne sichtbare Öffnungen ab. Das spart Nacharbeit auf der Baustelle und sorgt für ein sauberes Installationsbild. Zusätzlich werden spontane Manipulationsversuche durch sichtbare Leitungen effektiv verhindert.

Brauche ich für Glasfaserkabel im Treppenhaus einen Brandschutzkanal mit Feuerwiderstandsklasse?

Nein. Brandschutzkanäle mit Feuerwiderstandsklassifizierung (z. B. I30, I60, E30) sind für die Verlegung von Glasfaserleitungen in Wohngebäuden nicht erforderlich. Das stellt die VDE 0800-730:2026-02 klar. Glasfaserleitungen besitzen keine intrinsische Brandgefahr und müssen in Flucht- und Rettungswegen lediglich in einem nichtbrennbaren Kabelkanal der Baustoffklasse A1 geführt werden. Ein Metallkabelkanal aus verzinktem Stahlblech erfüllt diese Anforderung vollständig.

Welche Normen gelten für die Verlegung von Glasfaserkabeln in Fluchtwegen?

Maßgeblich sind zwei Regelwerke: die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die nichtbrennbare Installationskanäle der Baustoffklasse A1 oder A2 in Rettungswegen vorschreibt, sowie die VDE 0800-730:2026-02, die verbindlich regelt, dass Glasfaserleitungen aufgrund ihrer fehlenden Brandgefahr in nichtbrennbaren Metallkabelkanälen verlegt werden dürfen. Da die MLAR eine Musterrichtlinie ist, sollte für jedes Bauvorhaben geprüft werden, welche Fassung im jeweiligen Bundesland in Kraft ist.

CobiNet Vormontage-Service – vorkonfigurierte Netzwerkkomponenten direkt auf die Baustelle
Der CobiNet
Vormontage-Service
für Ihr Projekt
CobiNet RS18 Netzwerkschrank-System – die dritte 19"-Dimension für flexible Rack-Montage
RS18 - Das CobiNet
Netzwerkschrank-System
mit der dritten 19"-Dimension
CobiNet
Service Hotline
Montag bis Donnerstag
von 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Rückruf-Service
1 Step 1
Datenschutz
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
CobiNet

© CobiNet
Fernmelde- und Datennetzkomponenten GmbH