Umweltrichtlinie der
CobiNet Fernmelde- und Datennetzkomponenten GmbH (CobiNet)

Präambel
1. Zielsetzung
2. Geltungsbereich
3. Grundsätze unseres Umweltverhaltens
3.1 Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen.
3.2 Kontinuierliche Verbesserung
Wir überprüfen regelmäßig unsere Umweltziele und -leistungen und streben eine kontinuierliche Verbesserung unseres Umweltmanagementsystems an.
3.3 Ressourcenschonung und Energieeffizienz
Wir fördern den sparsamen Einsatz von Energie, Wasser und Rohstoffen und setzen auf energieeffiziente Technologien und Prozesse.
3.4 Abfallvermeidung und Recycling
Abfallvermeidung hat für uns Priorität. Wo Abfälle nicht vermeidbar sind, setzen wir auf Trennung, Wiederverwendung und fachgerechtes Recycling.
3.5 Umweltfreundliche Produktgestaltung
Bei der Entwicklung und Auswahl unserer Produkte und Dienstleistungen achten wir auf umweltfreundliche Materialien, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit. Wir halten Standards, wie die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der mit-geltenden delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 sowie REACH, strikt ein.
3.6 Bewusstseinsbildung und Schulung
Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für Umweltbelange durch Schulungen, Kommunikation und die Förderung eines umweltbewussten Verhaltens im Arbeitsalltag.
3.7 Nachhaltige Lieferkette
Wir arbeiten mit Lieferanten und Partnern zusammen, die ebenfalls Umweltverantwortung übernehmen, und beziehen Umweltaspekte in unsere Beschaffungsentscheidungen ein.

