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Umweltrichtlinie der
CobiNet Fernmelde- und Datennetz­komponenten GmbH (CobiNet)

Präambel

Die CobiNet erkennt ihre Verantwortung für den Schutz der Umwelt und den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen an. Als Unternehmen im Bereich passiven Fernmelde- und Datennetzwerktechnik sehen wir es als unsere Pflicht, Umweltbelastungen zu minimieren und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diese Umweltrichtlinie bildet die Grundlage für unser Umweltmanagement.

1. Zielsetzung

Wir verpflichten uns, den Umweltschutz in alle unsere Geschäftsprozesse zu integrieren. Unser Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck unseres Unternehmens kontinuierlich zu reduzieren und Ressourcen effizient einzusetzen.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Standorte, Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden der CobiNet sowie für relevante externe Partner und Lieferanten.

3. Grundsätze unseres Umweltverhaltens

3.1 Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen.

3.2 Kontinuierliche Verbesserung
Wir überprüfen regelmäßig unsere Umweltziele und -leistungen und streben eine kontinuierliche Verbesserung unseres Umweltmanagementsystems an.

3.3 Ressourcenschonung und Energieeffizienz
Wir fördern den sparsamen Einsatz von Energie, Wasser und Rohstoffen und setzen auf energieeffiziente Technologien und Prozesse.

3.4 Abfallvermeidung und Recycling
Abfallvermeidung hat für uns Priorität. Wo Abfälle nicht vermeidbar sind, setzen wir auf Trennung, Wiederverwendung und fachgerechtes Recycling.

3.5 Umweltfreundliche Produktgestaltung
Bei der Entwicklung und Auswahl unserer Produkte und Dienstleistungen achten wir auf umweltfreundliche Materialien, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit. Wir halten Standards, wie die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der mit-geltenden delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 sowie REACH, strikt ein.

3.6 Bewusstseinsbildung und Schulung
Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für Umweltbelange durch Schulungen, Kommunikation und die Förderung eines umweltbewussten Verhaltens im Arbeitsalltag.

3.7 Nachhaltige Lieferkette
Wir arbeiten mit Lieferanten und Partnern zusammen, die ebenfalls Umweltverantwortung übernehmen, und beziehen Umweltaspekte in unsere Beschaffungsentscheidungen ein.

4. Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie. Alle Führungskräfte sind verpflichtet, Umweltschutzmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen und vorzuleben. Jede/r Mitarbeitende ist aufgerufen, aktiv zum Umweltschutz beizutragen.

5. Kommunikation und Transparenz

Wir informieren offen über unsere Umweltziele, Maßnahmen und Erfolge. Der Dialog mit Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Umweltengagements.

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Umweltrichtlinie wird regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.

Verabschiedet von der Geschäftsführung
Datum: 11.07.2025

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