Umwelt Richtlinien & Verordungen
Der Umwelt verpflichtet
CobiNet verpflichtet sich zur Einhaltung verschiedener Umweltrichtlinien- und Verordnungen. Hier stellen wir Ihnen die Regelungen zur Verfügung.

ROHS & WEEE
Am 16. März 2005 wurde das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Darin wurde die die EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE, Waste Electrical and Electronic Equipment) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 09. Mai 2013 wurde mit der „Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)“ die ROHS-Richtlinie 2011/65/EU (ROHS 2, restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) umgesetzt.
© Europäische Gemeinschaft, 1998-2013 EUR-Lex
REACH
REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Das Kürzel ist abgeleitet von dem englischen Titel der Verordnung:
„Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals“
Die Verordnung trat 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf höchstem Niveau geschützt werden. Die REACH-Verordnung ist eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Grundsätzlich wird gefordert, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden.